Garagenverein „Schöne Aussicht“ Gotha-West e.V.
Der Vorstand
Information zum neuen Versicherungsschutz ab 2017
Unsere Versicherung ist die Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland
Es betreut uns:
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Geschäftsstelle Isabel Riede, Erfurter Straße 8 in 99867 Gotha.
Telefon: 0362/506051 Mobil: 0176 22378514
Mail: isabel.riede@zuerich.de Internet: www.zurich.de/isabel-riede
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1. Garagenversicherung (Gebäudeversicherung)
Versichert gegen Feuer (Inklusive Überspannungschäden durch Blitz)
Sturm/Hagel
Innere Unruhen, Streik/Aussperrung, böswillige Beschädigung
Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall
Unbenannte Gefahren
Mitversicherung von Terrorschäden
Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte durch
Einbruch- oder Einbruchversuch
Entfernung von Graffiti-Schäden (SB 250,00 EUR) bis
1.500.00 EUR je Schaden
Versicherungssumme: 1.360.000,00 EUR zum Neuwert. Gesamt 379 Garagen. Die Versicherungssumme wurde um ca. 200.000,00 € erhöht.
Der Inhalt der Garagen ist nicht versichert. Im Schadenfall eventuell die private Hausratversicherung in Anspruch nehmen.(Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsunternehmen Ihres
Vertrauens).
Bei Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Feuer ist die Teilkasko und bei Diebstahl die eigene Vollkasko in Anspruch zu nehmen.
2. Büroversicherung (Vereinsgeschäftsstelle Waltershäuser Str. 106 in Gotha)
Versichert gegen Feuer
Einbruchdiebstahl
Sturm
Terrorismus
3. Vereinshaftpflichtversicherung
Versichert sind Schäden, die sich aus der allgemeinen Vereinstätigkeit ergeben können. Mitglieder, die im Auftrag des Vorstandes Tätigkeiten übernehmen, sind für den Zeitraum der übertragenen
Tätigkeit mitversichert.
Versichert sind Schäden und Umweltschäden die sich aus den Bedingungen der Vereinstätigkeit bei der Nutzung des Grundstückes ergeben. Siehe Satzung § 2 Abs. 1 und 2. Nicht versichert sind
Vereinsfremde Personen (Zum Beispiel dem Vorstand nicht genannte Mieter von Garagen) und Personen, die zum Beispiel unbefugt auf dem Grundstück parken.
Im Schadensfall haften diese Personen privat.
Eingeschlossen ist die Verkehrshaftpflicht, die Bürohaftpflicht sowie die Haus/Grundbesitzerhaftpflicht für Garagen, Flur 15 Flurstück 30/7 und die Haftung für das Internetrisiko.
Die zulässige Lagerung von bisher 5 Litern Altöl/Sprit/ wurde auf ca. 40 Liter erhöht. (Versichert pro Garage).
Kfz.-Schäden, hier Haftpflichtschäden, sind nicht Bestandteil der Vereinshaftpflichtversicherung. Hierfür ist die Kfz. Versicherung des Schädigers in Anspruch zu nehmen.
4. D&O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine
Gegenstand der Versicherung ist der Schutz des Privatvermögens der Gegenwärtigen oder Zukünftige Entscheider des Vereins (Mitglieder des Vorstandes, gewählte aktive Mitglieder der
Schlichtungsstelle).
Die Versicherung machte sich erforderlich, da gemäß Vereinsrecht der Vorstand eines Vereines, laut BGB § 26 fortfolgend (ff.), unter Umständen für entstandene Schäden mit seinem Privatvermögen
haften kann.
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Diese Versicherungsprämien sind Bestandteil der jährlichen Abrechnungen und kommen erstmals 2018 zu Tragen.
Zusammengefasst beträgt der Gesamtkostenanteil für jeden Eigentümer pro Garage und Jahr nur 5,02 EUR. Für das Jahr 2019 5,17 EUR. Erhöhung um 15 cent.
Ab 2021 beträgt der Kostenanteil pro Garage 5.89€.