1. Neuaufnahme eines Mitgliedes.
Aufnahmegebühr € 20,00
2. Für jede weitere erworbene Garage durch
ein Mitglied - Bearbeitungsgebühr - € 20,00
3. Energiekosten werden durch den Verein
vorfinanziert, nach Rechnungslegung durch
den Energieversorger, je Garage in Rechnung
gestellt. Die Einzelzählerablesung in den Garagen
erfolgt in Verantwortung der Garageneigentümer/
Pächter. Abgabefristen 49. bis 50. Kalenderwoche
sind bitte einzuhalten.
4. Meldeauskunftskosten* sind von dem betreffenden
Mitglied zu zahlen. Die Höhe der Summe ist
abhängig davon, welcher Aufwand zu betreiben
war, um die aktuelle Rechnungsanschrift des
Mitgliedes zu ermitteln.
(* U.a. Gebühren der Meldeämter, Postwertzeichen,
Telefongebühren und zeitlicher zusätzlicher
Aufwand in der ehrenamtlichen Arbeit.)
5. Ist der Verein vom Garagenverkäufer beauftragt
einen Garagenkäufer zu vermitteln und ist dazu
vom Verkäufer ein schriftlicher Auftrag
(Brief, E-Mail) erteilt, ist bei Abschluss des
Kaufvertrages eine Vermittlungsgebühr, darin
enthalten sind, bereits pauschal, die angefallenen
Kosten des Vermittlungsvorganges, fällig. € 40,00
1. Mahnung € 5,00
2. Mahnung € 10,00
3. Mahnung Gerichtliches Mahnverfahren je
nach Aufwand Anwaltskosten und Verfahrens-
kosten durch das Gericht.
(** Da der Verein z.B. bei den Energiekosten in
Vorleistung geht, gehen nicht oder zu spät
gezahlte Rechnungen zu Lasten der pünktlich
zahlender Mitglieder).
7. Begehungsgebühren
werden erhoben, wenn das Mitglied/Pächter die
Termine für eine Garagen- bzw. Nachbegehung
unbegründet nicht einhält. € 20,00
8. Von jedem Mitglied/Pächter zu zahlende Vereins-
kosten pro Garage: