Finanz-und Gebührenordnung Garagenverein "Schöne Aussicht" Gotha-West e.V.

 

1. Neuaufnahme eines Mitgliedes.

    Aufnahmegebühr                                                                 € 20,00

 

2. Für jede weitere erworbene Garage durch

    ein Mitglied - Bearbeitungsgebühr -                                    € 20,00

 

3. Energiekosten werden durch den Verein

    vorfinanziert, nach Rechnungslegung durch

    den Energieversorger, je Garage in Rechnung

    gestellt. Die Einzelzählerablesung in den Garagen

    erfolgt in Verantwortung der Garageneigentümer/

    Pächter. Abgabefristen 49. bis 50. Kalenderwoche

    sind bitte einzuhalten.

 

4. Meldeauskunftskosten* sind von dem betreffenden

    Mitglied zu zahlen. Die Höhe der Summe ist

    abhängig davon, welcher Aufwand zu betreiben

    war, um die aktuelle Rechnungsanschrift des

    Mitgliedes zu ermitteln.

    (* U.a. Gebühren der Meldeämter, Postwertzeichen,

        Telefongebühren und zeitlicher zusätzlicher

        Aufwand in der ehrenamtlichen Arbeit.)

 

5.  Ist der Verein vom Garagenverkäufer beauftragt

     einen Garagenkäufer zu vermitteln und ist dazu

     vom Verkäufer ein schriftlicher Auftrag

     (Brief, E-Mail) erteilt, ist bei Abschluss des

      Kaufvertrages eine Vermittlungsgebühr, darin

      enthalten sind, bereits pauschal, die angefallenen

      Kosten des Vermittlungsvorganges, fällig.                         € 40,00

 

6. Kosten bei Zahlungsverzug**

     1. Mahnung                                                                          €   5,00

     2. Mahnung                                                                          € 10,00

     3. Mahnung Gerichtliches Mahnverfahren je

         nach Aufwand Anwaltskosten und Verfahrens-

         kosten durch das Gericht.

     (** Da der Verein z.B. bei den Energiekosten in

          Vorleistung geht, gehen nicht oder zu spät

          gezahlte Rechnungen zu Lasten der pünktlich

          zahlender Mitglieder).

 

7.  Begehungsgebühren

     werden erhoben, wenn das Mitglied/Pächter die

      Termine für eine Garagen- bzw. Nachbegehung

      unbegründet nicht einhält.                                                   €  20,00

 

8.  Von jedem Mitglied/Pächter zu zahlende Vereins-

     kosten pro Garage:

  • Versicherung und Grundsteuer
  • Kostenersatz für Auslagen (Aufwendungsersatz) durch die Verwaltung, Mietkosten Büro, Büromaterial ***
  • Verkehrssicherung und Beleuchtung auf der gesamten
  • Garagenanlage, soweit notwendig, Winterdienst und Rasenmahd.
     (*** Büromöbel einmalig, Telekommunikationszugang, Telefon,
            Fax und PC mit Laserdrucker und Kopierer)
9. Der Vorstand erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit, je nach
      Aufwand, jährlich € 5000,00 als angemessene Vergütung für
      die Übernahme der Verantwortung und der geleisteten Tätig-
      keit sowie dem Zeitaufwand in Form der Ehrenamtspauschale.
      Die Mitgliederversammlung wird zur nächsten Tagung
      erneut die Pauschale beraten und beschließen.
10. Vom Verein veranlasste und erforderliche Arbeitseinsätze auf
      dem Vereinsgelände werden für Mitglieder mit einem Pauschalsatz
      von € 5,00 pro Arbeitsstunde vergütet.
      Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen und der erhaltene
      Geldbetrag ist vom Mitglied zu quittieren.
Die Finanz- und Gebührenordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 16. Juli 2016 beschlossen.      
  
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