Sehr geehrte Mitglieder.
In Letzter Zeit häufen sich Garagenverkäufe am Vorstand vorbei.
Es wurden Garagen verkauft mit überhöhtem Grundstücksnutzungspreis für die Garage. Vergessen Sie bitte nicht, dass das Gesamtgrundstück dem Garagenverein „Schöne Aussicht“ Gotha-West e.V. gehört. Mit Zahlung an den Verein erstmalig oder später bei einem Kauf wurden als Nutzungsrecht für die Dauer des Garagenbesitzes 1000,00 DM bzw. später 500,00 EUR als Gebühr erhoben. Laut Satzung darf bei einem Verkauf dieser Grundstückspreis nicht spekulativ erhöht werden. Den Kaufpreis der Garage können Sie marktüblich ansetzen. Dies interessiert den Verein nicht, da die Garage nicht Vereinseigentum ist. Ein Mehrerlös über den Grundstücksnutzungspreis (mehr als 500,00) hinaus ist an den Verein abzuführen und kann eingeklagt werden. Sollte aber erst gar nicht erhoben werden.
Laut Satzung ist der Verein über den Kauf/Verkauf zu informieren. Jeder Käufer muss über die Mitgliedschaft vom Verkäufer in Kenntnis gesetzt werden. Es ist eine komplette Satzung mit allen Ordnungen zu übergeben. Jeden Mittwoch ab 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr können Satzungen im Vereinsbüro kostenlos empfangen werden.
Die Finanzbehörde der Stadt Gotha ist ebenfalls vom Verkäufer/Käufer über den Eigentumswechsel der Garage zu informieren. Sie sind Grundsteuerpflichtig. Bei Zuwiderhandlungen können Sie als Steuerschuldner verfolgt werden.
Informieren Sie auch Ihre Angehörigen, dass in einem Todesfall des Eigentümers der Vorstand bitte zu informieren ist. Wenn uns keine Erben bekannt sind, müssen wir über das Nachlassgericht in Erfahrung bringen, wer Ansprechpartner für die Garage ist. Gegenwärtig laufen zwei solche Verfahren.
Alles in allem können Sie alle dazu beitragen, den Verein als solchen noch lange zu erhalten. Gegenwärtig erschweren Sie dem Vorstand aber durch solche Unterlassungen und Verstöße gegen die Satzung die Tätigkeit sehr. Durch behördliche Kosten bei den Nachermittlungen über Meldebehörden und Gerichte belasten Sie den Geldverkehr des Vereins erheblich. Denken Sie daran, dass die Gemeinschaft durch Kostenerhöhungen beteiligt wird.
Melden Sie bitte auch, wenn Sie umziehen, eine neue Telefonnummer erhalten oder die Bankverbindung wechseln.
Verhalten Sie sich so, als würden Sie die Meldebehörde bzw. die Kfz-Zulassungsstelle über Veränderungen informieren.
~Der Vorstand