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Garage vermieten: Vorsicht Steuerfalle!

Egal ob Garage oder Carport, bei der Vermietung eines Stellplatzes muss einiges beachtet werden. Unter Umständen muss sogar Umsatzsteuer gezahlt werden.

Einkünfte müssen versteuert werden

Genau wie bei einer vermieteten Wohnung, müssen die Einkünfte durch die Vermietung einer Garage, eines Stellplatzes oder auch eines Lagerraums oder Kellers versteuert werden. Hierfür gibt es in der Steuererklärung die Anlage V. Dort tragen Vermieter ihre Einkünfte ein, können aber auch die erforderlichen und notwendigen Aufwendungen, wie beispielsweise Renovierungskosten, abziehen. Das heißt: Nur auf die verbleibenden Einkünfte müssen Steuern gezahlt werden.

 

Wenn Sie eine Garage vermieten, ohne dass sie zu einer Wohnung dazu gehört, dann gilt das als Geschäftsraumvermietung und unterliegt der Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent.


WICHTIG:

 

Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit nicht beraten. Das regelt das Steuerberatungsgesetz (Beratungsbefugnis, § 4 Nr. 11 StBerG).
Wenn Sie Fragen zur Umsatzsteuererklärung oder Ihrer Selbstständigkeit haben, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.