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Satzungsgemäße Einberufung der Vertreterversammlung für 2021

Am 16.Juli 2016 wählten die anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung die Vertreter der Mitgliederversammlung (Delegierte).

9 ehemalige Garagengemeinschaften wählten jeweils 4 Mitglieder zu ihren Vertretern. 

Die Vertreter haben laut Satzung die Aufgabe, ihre jeweiligen Garagengemeinschaften, d.h. alle Mitglieder zu vertreten und Beschlüsse zu fassen sowie die Arbeit des Vorstandes zu überprüfen.

Und das in den Jahren, in denen keine Gesamtmitgliederversammlung durchgeführt wird oder wie in jüngster Vergangenheit durch die Corona Pandemie nicht durchgeführt werden konnte.

 

 

Gemäß § 7 Punkt 8. erfolgt die Einberufung der Vertreterversammlung mindestens 4 Wochen vorher unter Angabe des Versammlungsortes, öffentlich über die Schaukästen auf dem Garagenkomplex und der Webseite. Mit der Veröffentlichung ist die Einberufung jedem Vertreter bekannt gemacht.

Versammlungsort: Gaststätte zum Aquarium Gotha

die Versammlung findet am Donnerstag, 16. September 2021, Beginn 18.00 Uhr, statt.

Außerhalb des Ladungstermins erhalten die Vertreter noch die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen, welche beschlossen werden sollen, zugesandt. im Falle der Verhinderung an der Teilnahme, können die schriftlichen Beschlussvorlagen mit dem Vermerk der Zustimmung, Ablehnung oder Stimmenthaltung an den Vorstand zurückgeschickt werden und die Stimme des Vertreters wird, je nach seiner Entscheidung berücksichtigt. Die Stimmzettel werden Bestandteil des Protokolls und werden zunächst nicht vernichtet. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die Vernichtung der Stimmzettel gemäß der DSGVO.