Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beabsichtige in meine Garage eine Wallbox zu installieren.
Ist dies von Ihrer Seite möglich? Die Installation wäre von dem gegenüberliegenden Elektro Anschluss gegeben. Mit dem zuständigen Elektrofachbetrieb würde ich mich dann selbstständig in
Verbindung setzen.
Ich hoffe auf eine baldmöglichste Antwort.
(KfW Kredit auf Wallbox müsste schnellst möglich eingereicht werden)
Mit freundlichen Grüßen
Folgende Antwort wurde zunächst gegeben:
Wer in einem Garagenkomplex eine Ladelösung für sein Elektroauto installieren möchte, muss dabei sowohl die rechtliche als auch die technische
Seite berücksichtigen. Eigentümer der Garage sind sie selber. Für das Grundstück auf dem Ihre Garage steht, haben sie das Nutzungsrecht für den Zeitraum Ihrer Vereinsmitgliedschaft erworben. Eigentümer des anteiligen Grundstückes sind Sie nicht. Die Eigentümer sind in einem Verein organisiert. Die Einrichtungen (Hier Stromnetz der Anlage mit allen Anschlüssen und Zählern), das Gesamtgrundstück einschließlich der Zuwege, Fahrgassen und andere Einrichtungen gehören dem Verein, dass heißt allen Mitgliedern gemeinsam. Das Stromnetz ist nicht Eigentum der Stadtwerke Gotha GmbH.
Dies regelt § 11 unserer Satzung. Unter www.garagengothawest.de nachzulesen.
Die dazugehörende Garagenordnung regelt den Umgang mit der Elektrischen Anlage im Punkt 2 bis 7. Dies resultiert daraus, das die Anschlussleistung der Stromversorgungsanlage so ausgerichtet ist, dass das Ziel Beleuchtung der Garagen, Benutzung von Kleinladegeräten und anderen elektrischen Hilfsmitteln zur Pflege der Kraftfahrzeuge von allen 379 Garageneigentümern gleichzeitig nutzbar sein müssen, ohne die Anlage zu überlasten. Dazu kommt, dass die Platzbeleuchtung aus Sicherheitsgründen mit 23 Leuchtpunkten (Straßenlaternen) in der Dunkelheit ständig betriebsbereit zu halten ist.
Dies hatte die Gemeinschaft der Mitglieder festgelegt und den Änderungen der Satzung und der Ordnungen (Ausführungsbestimmungen zur Satzung) im Juli 2016 mehrheitlich zugestimmt.
Der Vorstand ist vereinsrechtlich nicht autorisiert, Zustimmungen auf Antrag, welche der gegenwärtigen Satzung widersprechen, zu erteilen.
Hier wäre eine Gesamtmitgliederversammlung einzuberufen, die Kosten für den Ausbau des Stromnetzes darzustellen, jeder müsste dann theoretisch die Möglichkeit bekommen, eine Wallbox zu installieren, dies alles mit Stimmenmehrheit zu beschließen und die Satzung und Ordnungen zu ändern.
Darüber hinaus hat der Garagenverein im Interesse der Mitglieder alle Garagen bei der Zurich Versicherung versichert. Die versicherten Gefahren sind u.a. Feuer, Sturm und Schäden durch Einbruch oder -versuch am Gebäude sowie Umweltschäden im erforderlichen Mass. Der Versicherungsbeitrag beträgt ca. 5- 6 € pro Garage und Jahr.
Nun wissen wir, dass durch die Wallbox 11 oder 22 KW keine Versicherungen zu ändern sind. Die Einstellung von Elektro Autos wird aber auf Grund der nahezu nicht Löschbarkeit der Akkumulatoren als höheres Risiko gewertet und die Versicherungsprämien steigen oder die versicherte Gefahr Feuer wird von den Unternehmen abgelehnt. Die Vertreiber von Ladestationen werten zur Zeit das Verhalten der Versicherer anders und meinen, dass das keine Gefahrenerhöhungen sind (E-Autos).
Dies war allerdings auch anfänglich so bei den Windrädern. Da die aber nach Blitzeinschlag nicht löschbar waren, gibt es fast keine Versicherung für diese Gefahr mehr bei den Versicherungsgesellschaften. Bestehende Verträge wurden nach Ereignisfällen gekündigt oder erheblich im Preis angepasst.
Ich habe Ihnen die Wertung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen, wie sie gegenwärtig gegeben sind, dargestellt. Wir werden das Problem allerdings auch im Vorstand besprechen und auch der Mitgliederversammlung entsprechende Vorschläge für die Zukunft unterbreiten. Dies ist jedoch davon Abhängig, wann wir wieder und unter welchen Voraussetzungen Versammlungen durchführen können und welche Entscheidungen dann getroffen werden.
Das Problem
Wir haben ein Leitungssystem, welches der Gemeinschaft gehört. Jeder hat einen eigenen Zwischenzähler und ein Sicherungssystem. Dies ist verbrauchstechnisch ausgelegt auf das Ziel, Garagen zu beleuchten, die Platzbeleuchtung zu sichern, Kleingeräte wie Staubsauger, Poliermaschinen und Ladegeräte und Erhaltungsladegeräte zu betreiben.
In der Vergangenheit hatten wir oft zu verzeichnen, dass durch Nutzung von Heizgeräten und anderem einer Überlastung der einzelnen Garagennetzte erfolgte und die Sicherungen auslösten. Es wurden Schaltschränke aufgebohrt um die Sicherungen wieder einzuschalten. Geräte wurden dabei beschädigt. Die Gemeinschaft wurde damit geschädigt, da Reparatur -und Erhaltungskosten satzungsgemäß auf alle Mitglieder umgelegt wurden.
Durch die Installation von Ladestationen für Elektro Autos in das Leitungssystem hinein, was eigentlich keine Fachfirma so machen dürfte, erfolgt durch die Ladeleistung von 11 oder 22 KW, es wird Kraftstrom benötigt, eine Überlastung der Stromanlage. Und es ist auch davon auszugehen, wenn Ladestationen genehmigt werden sollen, müssen alle Garageneigentümer diese Möglichkeit haben, unabhängig davon, ob es momentan gebraucht wird oder nicht.
Von Fall zu Fall treiben unterschiedliche Faktoren die Kosten in die Höhe, denn jede Anlage ist anders. Mal ist der Verlegeweg für die Kabel sehr lang oder schwierig, mal reicht die Anschlussleistung nicht aus. Im Extremfall verursacht eine veraltete oder nicht ausreichende Elektroinstallation höhere Ausgaben.
Wir bitten in Vorbereitung der Mitgliederversammlung um Meinungsäußerung über unsere Email Adresse: garagenvereingothawest@mail.de zu diesem Problem.
1. Verstärkung der vorhandenen Anlage um allen Eigentümern die Möglichkeit zur Vorbereitung einer entsprechenden Installation zu ermöglichen. Dazu müsste aber noch ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Es müssen alle Kabel mit neuem Querschnitt und weitere Sicherungstechniker erneuert, bzw. verbaut werden.
Oder
2. Der Errichter einer Ladestation in einer Garage in unserem Komplex erhält die Zustimmung muss aber die Verstärkung der Anlage bis zu seiner Garage selbst zahlen, einen separaten Zähler für die Ladestation einbauen lassen und die Abrechnung und Zahlung seines Ladestroms an das jeweilige Energieunternehmen die unsere Anlage mit Energie versorgt, ausschließlich selbst zahlen. Wobei hier generell noch zu prüfen wäre, ob dies so möglich ist. Sollten weitere Anschlusskosten damit verbunden sein, ist das auch vom Errichter zu zahlen. Dies würde dann aber jeden weiteren Interessenten für eine Ladestation (Wallbox) gleich so treffen. Das natürlich nur eine zugelassene Elektrofirma zu beauftragen wäre, wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Bitte sagen Sie uns Ihre Meinung dazu.
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