Geschichtliches zur Entstehung unseres Vereines

In den 1970er und 1980er Jahren entstand ein Garagenkomplex mit 379 Garagen, der unter der Nummer 38/73 bein Stadtbauamt Gotha registriert und genehmigt wurde.

Durch die ausgezeichneten Arbeitsleistungen der einzelnen Gemeinschaften und des Einzelnen wurde dieses Grundstück zum Garagenkomplex ausgebaut und dabei Werte in Millionenhöhe (Mark der DDR) geschaffen.

Im Ergebnis der Gründung eines eingetragenen Vereins am 24.01.1993 konnten weitere wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Es betraf 

die Einfahrten, die Verbindungsstraße, die LKW-Sperren, die Außenbeleuchtung, die Belegung der Fahrwege mit 200 Tonnen Kies.

Der Grundstückseigentümer war die Stadt Gotha, der Verwalter die Baugesellschaft Gotha. 

Jeder Garagenbesitzer zahlte eine monatliche Miete in Höhe von 12,00 DM (144,00 DM im Jahr) für die Bodenfläche seiner Garage und anteilig Gesamtfläche des Grundstücks

an die Baugesellschaft. Dazu gab es einen Bodenmietvertrag vom 04.07.1996. Dieser liegt dem Vorstand im Archiv vor.

Anders als in der alten Bundesrepublik ließ das Baurecht der DDR Bauten auf fremden Grund zu. Mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland und vielen Mängel im Einigungsvertrag, trat das Schuldrechtsanpassungsgesetz in Kraft, wurde aber für eine bestimmte Zeit ausgesetzt. Mit dem Inkrafttreten konnte der Eigentümer von Grund und Boden, fremde Bauwerke, wie zum Beispiel Gartenlauben oder Garagen kündigen und verlangen, das der Besitzer diese auf seine Kosten entfernen muss.  

In weiser Voraussicht und unter einem glücklichen Stern und unter großen Anfeindungen einiger Garagenbesitzer setzte sich der damalige und erste Vorsitzende des neu eingetragenen Vereins, Alfred Ruhberg, mit unendlichem Fleiß und Beharrlichkeit dafür ein, das Grundstück von der Stadt Gotha zu erwerben. Zur Kaufgeldfinanzierung zahlten die meisten der Garagenbesitzer jeder eine Summe von 904,00 DM, also rund 1000,00 DM in den Kauf ein. Der Verein wurde Eigentümer und jeder der Mitfinanzierer  bekam eine Urkunde zur Eigentümer ähnlichen Nutzung (Recht) am Bodengrundstück seiner eigenen Garage. Deswegen ist heute bei Verkauf einer Garage diese Gebühr weiter zu erheben als fixer Wert von 500,00 €.

Die, die nicht mit finanzierten blieben Pächter des Grundes und des Bodens aber nicht mehr bei der Baugesellschaft Gotha sondern beim Garagenverein.

Nachfolgend abgebildet die damalige Nutzungsurkunde für den Garagengrund für die Dauer der Mitgliedschaft.